Adjunkt

[110] Adjunkt (lat.), Amtsgehilfe; adjungieren, beifügen, beiordnen; im amtlichen Sprachgebrauch »als Gehilfen (A.) bestellen«. Früher wurde einem dienstunfähig gewordenen Beamten (Geistlichen, Lehrer : Emeritus) oft ein A., bisweilen mit der Aussicht auf Nachfolge (cum spe succedendi), beigegeben, der aus dem Amtsgehalte zu besolden war. Im skandinavischen Norden, wie ehedem in Deutschland, führen auch sonst jüngere Lehrer höherer Schulen den Titel A.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 110.
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