Eintragung

[470] Eintragung, amtliche Aufnahme gewisser Vorgänge in hierzu bestimmten öffentlichen Büchern, die unter Zulassung eines Gegenbeweises diejenigen Tatsachen beweisen, zu deren Beurkundung sie vestimmt sind und die in ihnen eingetragen sind. Derartige Bücher sind das Zivilstandsregister (s. d.), das Handelsregister (s. d.), das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister (s. d.), das Schiffsregister (s. d.), die [470] Zeichenrolle (s. d.), die Eintragsrolle (s. Urheberrecht) und vor allem das Grundbuch (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 470-471.
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