Gemeinnützig

[536] Gemeinnützig ist, was das Menschenwohl in engern oder weitern Kreisen fördert, insbes. als freiwillige Leistung. Man spricht daher von gemeinnützigen Vereinen (wie die berühmte niederländische Maatschappij tot nut vant algemeen, begründet von Jan Nieuwenhuysen 1784, und die 1761 gegründete helvetische Gesellschaft zur Beförderung des Guten und Gemeinnützigen [vgl. Hunziker, »Geschichte der Schweizerischen gemeinnützigen Gesellschaft«, Zürich 1897], Vereine für Volksbildung etc.), von gemeinnützigen Stiftungen, Vorträgen etc. Besonders beliebt als Losungswort war Gemeinnützigkeit des Wirkens (Philanthropie) in den Kreisen der rationalistischen Aufklärung des ausgehenden 18. Jahrh. Als Männer dieser Richtung, wie die sogen. Philanthropisten F. E. v. Rochow, Dinter etc., die Notwendigkeit betont hatten, auch in den Volksschulen ein bescheidenes Maß von Kenntnissen aus der Naturkunde, Erdkunde und Geschichte zu lehren, pflegte man dieses sehr verschieden begrenzte Minimum von Weltkunde als »gemeinnützige Kenntnisse« zu bezeichnen. Im Stundenplan der Volksschule wurden nun eine oder zwei Stunden in der Woche für Gemeinnütziges angesetzt. Inzwischen hat die Erfahrung gelehrt, daß diese Zusammenfassung so verschiedenartiger Gegenstände nicht wohl durchführbar ist. Schon das preußische Regulativ vom 3. Okt. 1854 vermied den Ausdruck und sprach von den »unentbehrlichen Kenntnissen auf den Gebieten der Vaterlands- und Naturkunde«. In den allgemeinen Bestimmungen vom 15. Okt. 1872 dagegen ist für jedes der drei Realfächer eigner Unterricht angesetzt, und dieser Vorgang hat seither allgemeine Nachfolge gefunden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 536.
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