Heimatshafen

[84] Heimatshafen, der inländische Hafen, von dem aus die Seefahrt betrieben wird; wenn solcher fehlt, ist sär Rechtsstreitigkeiten der Registerhafen des Schiffes (inländischer Ort, wo das Schiff registriert ist) zuständig.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 84.
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